Internationales Steuerrecht

Der Wegfall der Grenzen und das Zusammenwachsen der Länder in Europa in gesellschaftlicher, rechtlicher und sozialer Hinsicht führt zu einer Internationalisierung, die ständig zunimmt und in ihrem Regelungsbereich hohe Anforderungen an alle am Wirtschaftsverkehr teilnehmenden Unternehmer und Privatpersonen stellt.

So sind z. B. für inländische Unternehmer die Betriebsstättenbesteuerung, Verrechnungspreise einschließlich der Dokumentationspflichten, die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland und für ausländische Unternehmen deren Besteuerung in Deutschland von Bedeutung, während Privatpersonen häufig den Zweitwohnsitz in Spanien, der Schweiz oder Österreich haben oder sogar ganz in diese Länder verziehen. Um diesen vielfältigen und anspruchsvollen Anforderungen in der Beratung gerecht zu werden, wurde Herrn Steuerberater Ralf Maxwitat der Titel "Fachberater für internationales Steuerrecht" als Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen verliehen.


Insbesondere erfolgt eine Unterstützung in den Bereichen:

Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
Außensteuerrecht
Wohnsitzverlagerung in das Ausland
Auslandsentsendungen von Mitarbeitern
Grenzüberschreitende Erbschaft- und Schenkungsteuerfälle
Bilanzierung und Reporting nach IFRS